AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jugendbildungsstätte der Evangelischen Gesellschaft für Deutschland KdöR, Radevormwald


§1 Allgemeines

(1) Die Jugendbildungsstätte ist vornehmlich ein Gruppenhaus. Als Gruppe gilt, wer eine Mindestpersonenzahl von 10 Personen erreicht und von einer verantwortlichen Leitung begleitet wird. Für diese Gruppen gilt eine Gruppenpreisliste.

(2) Die Jugendbildungsstätte ist ein Vollverpflegungshaus und bietet Übernachtungen mit Vollpension an.

(3) Die Jugendbildungsstätte wird im weiteren Text JBS genannt, der Auftraggeber wird als Kunde bezeichnet.


§2 Buchung; Hinweis zum Nichtbestehen bestimmter Widerrufsrechte

(1) Der Kunde kann freie Belegungszeiten bei der JBS anfragen. So denn konkretes Interesse an einer Belegung besteht senden wir dem Kunden ein entsprechendes Angebot in Form des Belegungsvertrages zu. Mit der Zusendung des Belegungsvertrages als Angebot reservieren wir dem Kunden den im Belegungsvertrag angegebenen Zeitraum in der ebenfalls dort angegebenen Gruppengröße. Die Reservierung endet mit der im Belegungsvertrag angegebenen Frist. Erst mit Zugang des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Belegungsvertrages innerhalb der Frist (Zugang bei der JBS) kommt ein Vertrag zwischen Kunde und JBS zustande. Die JBS wird den fristgerechten Zugang des Belegungsvertrages an den Kunden bestätigen. Bei einer verspäteten Einsendung behalten wir uns vor, den im Belegungsvertrag angegebenen Zeitraum anderweitig zu belegen.

(2) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des §312 g Abs.2 Satz 9 BGB kein Widerrufsrecht bei Beherbergungsverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, nach Vertragsschluss besteht. Es gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte.

(3) Verkürzte Aufenthalte einzelner Personen, abweichend des Belegungsvertrages, können bei Rechnungstellung allenfalls berücksichtigt werden, sofern sie mindestens 3 Wochen vor der Anreise in Textform angekündigt worden sind – ein verminderter Rechnungsbetrag ist nur möglich, soweit sich die JBS nachweislich Aufwendungen ersparen konnte oder anderweitige Einkünfte erzielen konnte.

(4) Die Hausordnung in der aktuell gültigen Fassung ist Teil der AGB und wird dem Kunden mit dem Belegungsvertrag zur Verfügung gestellt.

(5) Buchungen von Programmmodulen oder anderen zusätzlichen Leistungen bedürfen immer der Textform.

(6) Soweit die vertraglichen Vereinbarungen Programmpunkte wie Hochseilgarten, Klettern, Bogenschießen oder andere erlebnisorientierte Programme beinhalten, vereinbaren die Parteien, dass diese Programmpunkte durch die JBS nach Wetter, Jahreszeit und Möglichkeit des Angebotes flexibel gestaltet werden und der Kunde bei entsprechender sachlicher Notwendigkeit mit einem angemessenen Ersatzprogramm einverstanden ist.


§3 Preise und Zahlung

(1) Grundlage der Preise ist die zum Zeitpunkt der Buchung für den Zeitpunkt der Belegung gültige Preisliste der JBS, so denn nicht andere Preise im Belegungsvertrag vereinbart sind. Stehen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Preise für den vom Kunden gebuchten Zeitraum noch nicht fest, so gelten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des § 315 BGB die Preise, welche JBS nachträglich für den entsprechenden Buchungszeitraum und die gebuchte Leistung festlegt. So denn die Preisliste für den Buchungszeitraum noch nicht vorliegt, wird diese spätestens bis Ende November des laufenden Jahres für das Folgejahr veröffentlicht. Preislisten sind auf der Homepage der JBS einzusehen oder im Belegungsbüro anzufordern.

(2) Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate liegen. Der Kunde ist zum Rücktritt aus diesem Grund nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 8% beträgt.

(3) Die Zahlung für den Aufenthalt in der JBS ist spätestens eine Woche nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Die Rechnung wird nach Aufenthalt der Gruppe gestellt. Eine Zahlung vor Ort ist nicht möglich.


§4 Datenschutz

Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Leistungs- oder Vermittlungsvertrages werden von JBS Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet und in Fällen der Vermittlung im erforderlichen Umfang an die vermittelten Anbieter von Leistungen weitergegeben. Mehr zur Datenverarbeitung und den Rechten des Betroffenen ist in der Datenschutzerklärung ersichtlich, welche jederzeit unter www.egfd.de oder bei JBS vor Ort im Büro einsehbar ist oder die in Textform übersandt werden kann.


§5 Stornoregelung

(1) Die Stornierung des Belegungsvertrages mit der JBS und darin fixierten oder nebenvertraglich in Textform vereinbarten Leistungen ist jederzeit möglich und hat in Textform zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung in der JBS. Tritt der Kunde seinen Besuch in der JBS gemäß den vertraglich zugesicherten Leistungen nicht an oder reduziert die vertraglich festgelegten Leistungen und/oder Personenzahlen, so kann die JBS einen angemessenen pauschalen Ersatz verlangen.

Dieser beträgt:

Bis 150 Tage vor Anreise: 10% der stornierten und/oder reduzierten Leistungen

149-90 Tage vor Anreise: 30% der stornierten und/oder reduzierten Leistungen

– 89-21 Tage vor Anreise: 50% der stornierten und/oder reduzierten Leistungen

20-7 Tage vor Anreise: 70% der stornierten und/oder reduzierten Leistungen

6-1 Tag(e) vor Anreise: 80% der stornierten und/oder reduzierten Leistungen

Bei Anreise oder Nichterscheinen: 90% der stornierten und/oder reduzierten Leistungen


(2)
Die pauschale Ersatzzahlung wird nach vertraglich festgelegtem Belegungsende in Rechnung gestellt. Dabei bleibt dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass der JBS kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der JBS bleibt es vorbehalten, beiNachweis von wesentlich höheren Kosten, diese tatsächlichen Kosten des Ausfalls statt der vorgenannten Stornokostenpauschalen zu verlangen.

(3) Jeder Kunde erhält bis zum Anreisezeitpunkt eine kostenfreie Reduzierungsmöglichkeit von 10% auf die im Belegungsvertrag ursprünglich festgelegte Personenzahl. Diese wird auch auf vorher stornierte und/oder reduzierte Leistungen angerechnet.


§6 Pflichten/Haftung des Kunden

(1) Bei auftretenden Schwierigkeiten ist jeder Kunde verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu deren Behebung beizutragen und evtl. Schäden für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der Leitung der JBS mitzuteilen und dieser eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist, oder von der Hausleitung ernsthaft verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, der JBS erkennbares Interesse des Kunden sachlich gerechtfertigt ist. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm keine daraus resultierenden Ansprüche zu.

(2) Grundlage für das Verhalten im Haus ist unsere Hausordnung (vgl. §2 (4) dieser AGB).

(3) Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für alle Schäden an Gebäude, Außenanlagen und Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht wurden. Hat ein Dritter die Buchung für den Gast/die Gästegruppe vorgenommen, haftet dieser als Kunde für verursachte Schäden neben dem Gast/der Gästegruppe als Gesamtschuldner.

(4) Die Aufsichtspflicht über die Teilnehmer obliegt zu jeder Zeit dem Kunden, dem verantwortlichen Leiter bzw. der vom Kunden beauftragten Personen. Das gilt auch für alle erlebnispädagogischen Programme. Hier kann durch die von der JBS bestellten Trainer nur die fachliche Anleitung gewährleistet werden.

(5) Für die Haftung der JBS für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen gelten die §§ 701 f. BGB.

(6) Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschl. Inhalt), Fahrrädern und anderen Fortbewegungsmitteln, die sich auf dem Gelände der JBS befinden, haftet die JBS nicht, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch sie oder ihre Mitarbeiter verursacht worden sind.


§7 Beherbergung

(1) Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Ausstattungswünsche, soweit dies im Vorfeld nicht in Textform ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden in der Regel ab 14:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

(3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 8:30 Uhr der JBS zur Verfügung zu stellen. Danach kann die JBS für verspätete Räumung bis 14:00 Uhr 50% des vollen Preises in Rechnung stellen, danach 100%.


§8 Rücktritt
Die JBS ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Hierzu zählt insbesondere

a. wenn eine fällige Zahlung trotz Mahnung mit Fristsetzung und nach Verstreichen der festgelegten Frist nicht geleistet wird,

b. wenn Außenstände aus vorherigen Buchungen trotz Mahnung nicht beglichen wurden,

c. wenn höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. In diesem Fall sind geleistete Zahlung unverzüglich an den Kunden zurückzuerstatten.

d. wenn es begründeten Anlass zu der Annahme gibt, dass die Inanspruchnahme der Übernachtungsleistung die Sicherheit der Gäste oder das Ansehen der JBS beeinträchtigen könnte,

e. wenn Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Zwecks gebucht werden.


§9 Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-

Virus)

(1) Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch JBS stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

(2) Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder – beschränkungen von JBS bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Leitung der JBS unverzüglich zu verständigen.

(3) Durch die vorstehenden Regelungen bleiben etwaige Gewährleistungsrechte des Kunden, insbesondere aus § 536 BGB, unberührt.


§10 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird, soweit sich ein zwingender Gerichtsstand aus dem Gesetz ergibt, der Sitz der JBS vereinbart. Erfüllungsort ist, soweit nicht anders vereinbart, Radevormwald. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Stand: 01.04.2026